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   BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75   

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https://dejure.org/1975,5925
BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75 (https://dejure.org/1975,5925)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1975 - 2 StR 318/75 (https://dejure.org/1975,5925)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1975 - 2 StR 318/75 (https://dejure.org/1975,5925)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Meineids - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Begünstigung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns -

    Auszug aus BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75
    Es genügt vielmehr, wenn der Täter den Erfolg zur Erreichung eines weiteren Zieles will, wenn also im gegebenen Fall der Angeklagte (auch) die Begünstigung H. wollte, um damit seinem Bekannten B. nützlich zu sein (vgl. BGHSt 4, 107).
  • BGH, 07.05.1953 - 4 StR 43/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75
    Hinsichtlich der Tatbegehung genügt hier bedingter Vorsatz (BGH, Urteil vom 7. Mai 1953 - 4 StR 43/53 -); auch reicht es aus, wenn der Täter nur allgemein eine Tat im Auge hat, die eine geeignete Vortat der Begünstigung sein kann.
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

    Auszug aus BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75
    Der Bundesgerichtshof ist davon nicht abgegangen (BGHSt 4, 221, 224).
  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird auf BGHSt 23, 30 hingewiesen.
  • RG, 24.04.1917 - V 156/17

    Kann vermutet werden, daß Lebensmittel in geringer Menge oder von unbedeutendem

    Auszug aus BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75
    Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung dargelegt (vgl. RGSt 50, 366 mit weiteren Nachweisen; RGSt 66, 324).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Jedoch soll der Eid nach der Intention des Gesetzes als Mittel zur Erzwingung einer wahrheitsgemäßen Aussage dort eingesetzt werden, wo ein Zeuge im Laufe einer Vernehmung falsch ausgesagt hat, ihm aber, weil er sich noch nicht in der erwähnten Zwangslage befindet, die Berichtigung zugemutet werden kann (vgl. RGSt 69, 263 ff; RG HRR 1932, 1902; BGHSt 1, 360; BGH, Urteil vom 12. November 1975 - 2 StR 318/75; OLG Koblenz VRS 45, 82 und NJW 1984, 1247).
  • BGH, 30.05.1978 - 1 StR 174/78

    Vereidigung eines der versuchten Strafvereitelung verdächtigen Zeugen

    Deshalb hätte er unbeschadet der Tatsache, daß er in späteren Vernehmungen und auch in der Hauptverhandlung von den unwahren Angaben abgerückt ist, gemäß § 60 Nr. 2 StPO unvereidigt bleiben müssen (BGHSt 1, 360, 363; BGH, Urteile vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69 - und vom 12. November 1975 - 2 StR 318/75 -).
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